Is Shilajit Legal? UK, USA, UAE and Australia, with a jar of Shilajit resin on a stone

Ist Shilajit verboten? Die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Die kurze Antwort

Nein, Shilajit ist in Deutschland und Österreich nicht verboten. In der EU darf es als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, nicht aber als Zutat in gewöhnlichen Lebensmitteln. Für Shilajit sind keine gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen, und Fulvinsäure als eigenständige Zutat ist in der EU derzeit nicht zugelassen. Die Schweiz hat eigene Regeln. Für den Eigenbedarf können Sie Shilajit aus dem Ausland bestellen, müssen aber mit Einfuhrabgaben rechnen.

„Ist Shilajit verboten?“ gehört zu den häufigen Fragen rund um das Bergharz, im deutschsprachigen Raum auch Mumijo genannt. Die Verwirrung ist verständlich: Manche Produkte verschwinden aus Shops, andere werden mit Aussagen beworben, die so nicht erlaubt sind. Hier erklären wir die Rechtslage in einfachen Worten. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Shilajit in der EU: als Nahrungsergänzung erlaubt

Ob ein Lebensmittel in der EU eine besondere Zulassung braucht, regelt die Novel-Food-Verordnung. Als „neuartig“ gilt, was vor 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde. Im Novel-Food-Katalog der EU ist Mumijo (auch Shilajit) mit dem Hinweis geführt, dass es nur in Nahrungsergänzungsmitteln nicht als neuartig gilt.

Praktisch bedeutet das: Shilajit darf in Deutschland und Österreich als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Als Zutat in gewöhnlichen Lebensmitteln, etwa in Getränken oder Riegeln, bräuchte es dagegen eine eigene Zulassung. Nahrungsergänzungsmittel brauchen in Deutschland keine Genehmigung vor dem Verkauf, müssen aber beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Für ihre Sicherheit ist der Anbieter verantwortlich.

Was gilt für Fulvinsäure?

Hier liegt ein wichtiger Unterschied. Fulvinsäure als eigenständige, isolierte Zutat gilt in der EU als neuartiges Lebensmittel und ist derzeit nicht zugelassen. Darauf weisen auch die Verbraucherzentralen hin. Werbung mit Aussagen wie „reich an Fulvinsäure“ ist ebenfalls nicht zulässig. Das betrifft vor allem reine Fulvinsäure-Tropfen. Shilajit als ganzes Harz, in dem Fulvinsäure von Natur aus enthalten ist, ist davon zu unterscheiden. Mehr zur Fulvinsäure lesen Sie in Was ist Fulvinsäure?

Keine zugelassenen Gesundheitsversprechen

Für Shilajit hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen. Anbieter dürfen also nicht damit werben, dass Shilajit bestimmte körperliche Wirkungen hat, und Werbung mit der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten ist für Lebensmittel generell verboten. Wenn Sie solche Versprechen lesen, ist das kein Beleg für eine Wirkung, sondern ein Warnsignal für den Anbieter. Was die Forschung tatsächlich zeigt, lesen Sie in Wirkt Shilajit?

Warum Qualität so wichtig ist

Dass Shilajit erlaubt ist, heißt nicht, dass jedes Produkt einwandfrei ist. Bei Untersuchungen von Mumijo- und Shilajit-Produkten wurden in der Vergangenheit erhöhte Schwermetallwerte und unzulässige Werbeaussagen gefunden. Bei einer Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart im Jahr 2026 waren die Schwermetallwerte zwar unauffällig, mehrere Proben enthielten aber Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH und MOAH), eine wurde als nicht sicher eingestuft. Fragen Sie deshalb nach vollständigen Laborberichten und achten Sie darauf, welche Stoffgruppen tatsächlich geprüft wurden. Ein Hinweis wie „laborgeprüft“ allein sagt noch nicht, worauf getestet wurde. Was die einzelnen Tests bedeuten, erklärt Shilajit-Labortests verständlich erklärt.

Österreich

In Österreich gelten als EU-Mitglied dieselben EU-Regeln: Shilajit darf als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, nicht als Zutat in gewöhnlichen Lebensmitteln, und gesundheitsbezogene Angaben sind nicht zugelassen. Mehr zu Bestellung und Versand lesen Sie in Shilajit in Österreich.

Schweiz

Die Schweiz gehört nicht zur EU und hat ein eigenes Lebensmittelrecht, das sich in vielen Punkten an der EU orientiert. Auch dort gilt Shilajit als Nahrungsergänzungsmittel, und Heilversprechen sind nicht erlaubt. Bei Bestellungen aus dem Ausland fallen Schweizer Mehrwertsteuer und Gebühren des Zustellers an. Mehr dazu in Shilajit in der Schweiz.

Bestellung aus dem Ausland: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Für den Eigenbedarf können Sie Shilajit aus Ländern außerhalb der EU bestellen, auch aus Großbritannien. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es in der EU allerdings keine Zollfreigrenze für Pakete bis 150 Euro mehr. Für typische Kleinsendungen an Privatpersonen fällt seitdem meist eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenposition an, dazu wie bisher die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls eine Bearbeitungsgebühr des Paketdienstes. Alle Einzelheiten zu unseren Lieferungen lesen Sie in Shilajit Versand und Zoll.

Unser Shilajit

Unser Himalaya-Shilajit stammt aus Gilgit-Baltistan, wird mit Wasser, Filtration und Sonnentrocknung gereinigt und ohne Zusätze abgefüllt. Jede Charge wird unabhängig auf Schwermetalle, Mikroorganismen, Aflatoxine und Pestizide geprüft, und unsere Berichte finden Sie auf unserer Seite mit den Laborberichten. Wir machen keine Heilversprechen. Zum Himalaya-Shilajit-Harz (30 g) und zu den Shilajit-Tropfen (30 ml).

Häufig gestellte Fragen

Ist Shilajit in Deutschland verboten?

Nein. Shilajit darf in der EU als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Als Zutat in gewöhnlichen Lebensmitteln bräuchte es eine eigene Zulassung.

Ist Mumijo dasselbe wie Shilajit?

Ja, beide Namen bezeichnen dasselbe Bergharz. Mehr dazu in unserem Artikel Mumijo oder Shilajit.

Ist Fulvinsäure in der EU erlaubt?

Fulvinsäure als eigenständige Zutat gilt in der EU als neuartiges Lebensmittel und ist derzeit nicht zugelassen. Davon zu unterscheiden ist Shilajit als ganzes Harz, in dem Fulvinsäure von Natur aus enthalten ist.

Darf ich Shilajit aus Großbritannien oder Pakistan bestellen?

Für den Eigenbedarf ja. Seit Juli 2026 fallen bei Kleinsendungen in die EU meist eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenposition und die Einfuhrumsatzsteuer an.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist weder eine Rechts- noch eine ärztliche Beratung. Stand: Oktober 2026. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.

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